Kredit mit vorzeitiger Ablösung
Bei einem Kredit kommt es den meisten Kreditnehmern darauf an, dass man diesen zu günstigen Konditionen erhält. Darunter wird normalerweise natürlich in erster Linie verstanden, dass man geringe Darlehenszinsen zahlen muss. Aber auch andere Aspekte fallen in den Bereich der Konditionen, wie zum Beispiel die Tilgungsverrechnung oder die Frage, ob man den Kredit vorzeitig tilgen kann bzw. Sondertilgungen in Teilen leisten kann.
Ein Kredit mit vorzeitiger Ablösung ist inzwischen für die meisten Kunden sehr wünschenswert, weil man dadurch eine hohe Flexibilität hat, den Kredit vorzeitig beenden zu können, wenn man dieses kann und möchte. Ob bei einem Kredit eine vorzeitige Tilgung möglich ist oder nicht, hängt zum einen natürlich vom Anbieter selber ab, zum anderen aber auch damit, welche Art von Verzinsung der Kredit beinhaltet. Handelt es sich beispielsweise um einen Kredit mit variabler Verzinsung, dann ist die vorzeitige Ablösung in der Regel gar kein Problem aus Sicht der Bank. Bei einem Kredit mit Festzinsvereinbarung kann das hingegen schon einmal anders aussehen, weil die Bank für eine bestimmte Laufzeit (die ursprüngliche Kreditlaufzeit) mit den Einnahmen in Form der Kreditzinsen in einer bestimmten Summe gerechnet hat, und diese Einnahmen natürlich nun bei einer vorzeitigen Tilgung wegfallen würden.
In der Praxis ist es daher so, dass man zum Beispiel bei Ratenkrediten meistens individuell mit dem Kreditgeber verhandeln muss, ob eine vorzeitige Tilgung möglich ist oder nicht, und falls ja, ob es hier Beschränkungen hinsichtlich der Mindest- oder Maximalsumme der Ablösung gibt. Es kann so sein, dass nur eine Ablösung der Gesamtschuld möglich ist, es kann aber auch zulässig sein, dass man Teilrückzahlungen vornehmen kann. Welches Darlehen eigentlich fast immer als Kredit mit vorzeitiger Ablösung gilt, ist das Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz. Aber auch das Hypothekendarlehen mit einer Festzinsperiode wird inzwischen von den meisten Kreditgebern von den Konditionen her so angeboten, dass Sondertilgungen, zum Beispiel in Höhe von maximal 10.000 Euro pro Jahr, zulässig sind.
Es kann übrigens verschiedene Gründe seitens des Kreditnehmers haben, warum man einen Kredit mit vorzeitiger Ablösung in Anspruch nehmen möchte bzw. dann die vorzeitige Ablösung auch durchführen möchte. Den Kredit umschulden ist zum Beispiel ein Grund, warum man das bestehende Darlehen vorzeitig tilgen möchte.
Besonders bei Hypothekendarlehen machen schon geringe Zinsunterschiede eine Menge hinsichtlich der Gesamtbelastung in Form der Kreditrate aus. Somit möchten viele Kreditnehmer ihr bestehendes Darlehen dann vorzeitig ablösen, wenn die zu zahlenden Zinsen deutlich höher sind, als der aktuell am Markt gültige Hypothekenzinssatz. In diesem Fall kann man aber den Kredit nur selten „einfach so“ vorzeitig ablösen, sondern man muss zum einen die Genehmigung der Bank bekommen und zum anderen dann auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Dieses ist so begründbar, dass die Bank natürlich ein Darlehen „aufgibt“, bei dem sie noch einen höheren Zinssatz erhält, als sie aktuell in Form eines neuen Kredites bekommen würde. Da aber mit dem Kunden eine vertragliche Vereinbarung besteht, dass die Zinsen bis zur Fälligkeit in der vereinbarten Höhe gezahlt werden müssen, ist es natürlich rechtens, dass die Bank einen Ausgleich für den entgangenen Zinsgewinn verlangt.